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Wissenswertes über Zusatzstoffe

Farbstoffe

Grundsätzlich können E-Nummern natürlichen Ursprungs sein - müssen aber nicht. Wenn ein Lebensmittelfarbstoff eingesetzt wird, gilt dieser als Zusatzstoff und muss nach EU-Norm mit einer E-Nummer kenntlich gemacht werden. Es gibt ungefähr 40 zugelassene Lebensmittelfarbstoffe, mit denen Lebensmittel gefärbt werden dürfen.Im folgenden finden Sie eine Liste an Zusatzstoffen, die eine E-Nummer haben, aber trotzdem natürlicher Herkunft sind und bei uns zum Teil eingesetzt werden:
Carotin (E160a)
Vorkommen: Karotten, Palmöl
Sicherheit: Carotin wird im Körper zu Vitamin A umgewandelt und hat eine
vorbeugende Wirkung gegen Krebs-, Herzgefäß- und Nerven-
erkrankungen.
Paprikaextrakt (auch Capsanthin) E160c)
Vorkommen: Paprikaschoten
Verwendung: Wurst, Würstchen, Fleisch- und Fischkonserven
Kurkumin (E100)
Vorkommen: aus Gelbwurzel
Verwendung: in Margarine, Kartoffelflocken, Konfitüre, Curry, Senf
Bethanin (E162)
Vorkommen: aus roter Beete
Chlorophyll (E101)
Vorkommen: aus grünen Pflanzen
Zuckerkolör (E150a, E150b, E150c, E150d)
Durch Karamelisieren von Zucker gewonnen.
Verwendung: Wurst, Sossen, Essig, Malzgetränke